Impressum

Verantwortlich:

Sattelservice Lischke
Petra Lischke
Oberreith 6
83567 Unterreit

Kontakt:
Telefon: +49 151 29119510
E-Mail: p.lischke@gmx.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen  Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Sattelservice Lischke nachstehend Auftragnehmer genannt – gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Angebote und Verträge mit deren Kunden, gleich ob diesen Kunden Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.

 

Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen oder Abweichungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt, sofern diese für beide Seiten schriftlich fixiert wurden.

 

Preise

Neben der vertraglichen geschuldeten Vergütung werden Verpackungs-, Versicherungs- und Versandkosten gesondert berechnet und geschuldet. Mahnkosten werden neben den vertraglich geschuldeten Vergütungen separat aufgeführt und sind mit 10,- € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer je Vorfall bzw. Anschreiben zu vergüten. Die in den Preislisten, Anzeigen, Internetseiten oder anderen Veröffentlichungen des Auftragnehmers enthaltenen Angaben und Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

 

Termine und Bestellung/Verkauf /Zahlungsbedingungen


Für Termine zum Testen der neuen Sättel wir ein Betrag von 150,-€ zzgl Fahrtkosten berechnet.

Bei Bestellung oder Kauf eines Sattels, wird der Betrag von 150,-€ nicht berechnet.

Bei Bestellung eines Neusattels wird eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig, Rest bei Lieferung sofort fällig.        Dem Vertragsschluss geht eine schriftliche oder mündliche Angebotserstellung durch den Auftragnehmer nach erfolgtem Besuch voraus. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers entsprechend dem Angebot oder gegebenenfalls durch die Auftragserteilung eines durch den Auftraggeber geänderten Angebots zustande.

Termine die nicht 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.

Die Auslieferung und der Verkauf von Sätteln beinhalten die erste Anpassung. Weitere Anpassungen sind im Kaufpreis nicht enthalten.

Bei Rücktritt von einer Bestellung vor Fertigstellung der Ware, werden 20% des Gesamtbetrages einbehalten.

Bei Maßangefertigten Waren (Sonderbestellungen) für den Kunden ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

 

Übergabe, Lieferung, Gefahrübergang

 

Auslieferung des neuen Sattels erfolgt ausschließlich gegen Barzahlung oder Vorauskasse auf mein Bankkonto. Hier muss der Restbetrag einen Tag vor Auslieferungstermin auf meinem Konto eingegangen sein.

Gefahrübergang ist grundsätzlich bei Übergabe der Ware am vereinbarten Übergabeort durch Sattelservice Lischke.

Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich.

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

Waren welche von mir speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt wurde, gelten als Sonderbestellungen.

Für sie ist jede Art der Gewährleistung ausgeschlossen. Es sei denn, dass mir Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte.

Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware (Leder) berechtigen nicht zur Mängelrüge oder Umtausch.

 

Reithosen

 

Das Reiten der Testsättel mit Reithosen die einen Haftbesatz /Silikonbesatz haben wird ausdrücklich untersagt.

Die Reithosen mit Haftbesatz schädigen stark das Leder. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Schäden die dadurch entstehen keine Haftung besteht.

 

Passform/ Anpassen

 

Arbeiten wie Kammerweitenänderungen oder Aufpolstern eines Sattels werden mit dem Kunden ausführlich besprochen.

Die Passform des Sattels bezieht sich ausdrücklich auf den Tag der Anpassung.

Garantie variiert je nach Hersteller. Sollte ein Garantie oder Gewährleistungsfall eintreten, muss der Kunde die Versandkosten tragen.

Grundsätzlich sind jegliche Mängelrügen durch den Auftraggeber unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern bei dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Auftraggeber haben dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel, d.h. Mängel die so offen  zu Tage liegen, dass diese auch ohne besondere Aufmerksamkeit  auffallen, innerhalb von  2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln verkürzt sich die Frist für den Auftraggeber zur Anzeige beim Auftragnehmer um 1 Woche ab Entdeckung des Mangels. Mängelrügen hinsichtlich Passform können hinsichtlich des Auftraggebers nur geltend 

gemacht werden, wenn das durch die Anpassung festgelegte Objekt (Pferd) sich nicht in seiner physischen Gesamtkonstitution maßgeblich verändert hat; zu den maßgebenden Faktoren gehören insbesondere Wachstum, Futter- und Trainingszustand, Kondition und Gebrauch. Grundsätzlich garantiert der Auftragnehmer die Passform zum Pferd nur am Tage der Auslieferung/Abnahme. Bei jeder Mängelrüge durch den Auftraggeber muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung gegeben werden.

Der Kunde muss den Artikel nach Absprache zum Hersteller schicken.

Der Artikel muss auch in der Garantie/Gewährleistungszeit zum Hersteller geschickt werden. Reparaturen nach der Garantie oder Gewährleistungsfrist werden berechnet.

Bei unberechtigter Mängelrüge hat der Auftraggeber Fahrtkostenerstattung, Arbeitsaufwand und /oder Versandgebühren zu

Bei berechtigten Mängeln, steht mir das Recht zu, nach meiner Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgenschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer nicht zu. Dies gilt nicht, soweit mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit meine Haftung auf den direkten Schaden.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche aus Lieferungen neue Ware sowie aus der Herstellung und Verarbeitung von beweglichen Sachen verjähren in zwei Jahren, bei gebrauchten Waren in einem Jahr, reine Reparaturarbeiten an Kundeneigentum verjährt in einem Jahr. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen sowie ein Schaden an der Ware durch Missbrauch oder durch Reparaturarbeiten Dritter entsteht.

Die Frist zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beginnt mit der Übergabe der Ware oder der Abnahme der Reparaturarbeit.

Im Übrigen gelten die Gesetzesvorschriften

 

Haftung und Schäden

 

Hat der Auftragnehmer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht worden ist, ist die Haftung beschränkt. Die Haftung besteht in der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden begrenzt.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährden, haftet der Auftragnehmer nicht.

Diese Beschränkung betreffen nicht Ansprüche des Kunden, die aus der Produkthaftung und Garantie herrühren.

Die Haftungsbeschränkung sind ausgeschlossen bei dem Auftragnehmer, zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden und/oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

Erster Kontrolltermin nach Neukauf

 

Für die erste Nachsorge/Sattelkontrolle/Aufpolsterung werden 55,-€ zzgl Fahrkosten verrechnet; alle Weiteren werden nach der aufgewendeten Zeit und dem Materialeinsatz und der Fahrtkosten berechnet.

Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Liefermängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler-handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass unberechtigte Beanstandungen vorgebracht worden sind, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.

 

Gerichtsstand/Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Zahlungen sowie für alle sonstigen Leistungen ist stets der Sitz des Auftragnehmers.                      Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit dem Auftraggeber ist der Wohnsitz des Auftragnehmers. Handelt es sich um eine kaufmännische Geschäftsbeziehung ist der Gerichtstand ebenso der Sitz des Auftragnehmers.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.  

 

 

 

 
 
 

Haftungsausschluss

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Quelle: muster-vorlagen.net

 

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